Finanz Coaching – Zukunftssicherung gem. §3/1/15a EStG:
Mit der Zukunftssicherung sind Ausgaben für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen gemeint, die Arbeitnehmer (und deren Angehörige) im Falle von Krankheit, Invalidität, Alter oder Tod absichern.
Das gilt auch für andere freiwillige soziale Zuwendungen, die der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer aufwendet.
Für den Arbeitgeber steuerfrei:
Unter den folgenden Voraussetzungen ist die Zukunftssicherung steuerfrei:
- Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung des Arbeitnehmers dienen
- gültig für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen
- max. 300,- Euro jährlich pro Arbeitnehmer sind erlaubt
Die Vorteile für Arbeitgeber:
Neben der Mitarbeitermotivation hat die Zukunftssicherung folgende Vorteile:
- lohnnebenkostenfrei
- 100 % Betriebsausgabe
- keine Aktivierungspflicht
- Vertrag endet mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters
Die Vorteile für Arbeitnehmer:
Für Mitarbeiter ist die Zukunftssicherung einkommens- und kapitalertragssteuerfrei. Außerdem ergeben sich für Arbeitnehmer folgende Vorteile:
- Möglichkeit des sofortigen Versicherungsschutzes
- sozialversicherungsabgabenfrei (Ausnahme: Bezugsumwandlung)
- unverfallbar (alle Ansprüche sind gesichert)
- Versicherungsprodukte mit speziellen Konditionen
Finanz Coaching – Vorsorgen. Versichern. Finanzieren.
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